Wegen Corona: DFB stellt Verfahren wegen Hopp-Schmähungen ein
Der DFB-Kontrollausschuss und das Sportgericht haben wegen der anhaltenden Coronavirus-Pandemie zahlreiche Verfahren eingestellt. Dazu gehört unter anderem auch das Verfahren gegen den FC Bayern aufgrund der Hopp-Schmähungen durch die Bayern-Ultras am 24. Spieltag beim Bundesligaspiel zwischen der TSG Hoffenheim und den Münchnern.
Ende Februar gab es zahlreiche organisierte Aktionen der deutschen Ultra-Szene gegenüber Dietmar Hopp, dem Mehrheitseigner der TSG Hoffenheim. Der 80-jährige wurde bei zahlreichen Spielen der Bundesliga und in der 3. Liga von den Fans diffamiert und beleidigt.
Auch die Ultras des FC Bayern sorgten mit ihren Schmähungen, beim Auswärtsspiel in Hoffenheim am 24. Spieltag, für einen handfesten Eklat. Das Spiel musste aufgrund von beleidigenden Transparenten mehrfach unterbrochen werden und stand kurz vor dem Abbruch. Zu einer Verurteilung bzw. Bestrafung der Vereine und Fans wird es jedoch nicht kommen.
DFB stellt Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen ein
Wie der Deutsche Fußball-Bund am Freitag mitteilte, werden alle Verfahren aus dem laufenden Jahr gegen Vereine aus den ersten drei Ligen eingestellt, bei denen es keine rechtskräftigen Urteile gibt. Davon betroffen sind auch Verfahren vom 24. Spieltag, unter anderem gegen den FC Bayern.
Der Grund für diese Entscheidung: Der DFB möchte die Vereine, die durch die Corona-Pandemie bereits wirtschaftlich betroffen sind, nicht weiter belasten.