Ohne CL-Quali ist Neuhaus weg: Die Bayern haben bis Ende Mai Zeit die Ausstiegsklausel zu ziehen
In den vergangenen Tagen gab es viele Schlagzeilen rund um Florian Neuhaus und einen möglichen Wechsel kommenden Sommer zum FC Bayern. Laut “Sky” stehen die Münchner mit dem 23-jährigen Mittelfeldspieler bereits in Kontakt. Die “Sport BILD” und “SPORT1” haben die Ausstiegsklausel in Höhe von 40 Mio. Euro nun bestätigt und neue Informationen dazu enthüllt.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass der FC Bayern sich schon seit längerer Zeit intensiv mit Florian Neuhaus beschäftigt. Der offensive Mittelfeldspieler hat eine beachtliche Entwicklung bei Borussia M’Gladbach hingelegt und sich damit auch in den Fokus der Münchner gespielt.
Laut der “Sport BILD” steht der 23-jährige ganz weit oben auf der Wunschliste von Hasan Salihamidzic & Co. Dank einer Ausstiegsklausel könnten die Bayern den deutschen Nationalspieler bereits kommenden Sommer an die Isar locken.
Neuhaus möchte weiterhin in der Königsklasse spielen
Florian Neuhaus has a release clause of €40m in his contract that can be activated until the end of May. Neuhaus is in Bayern’s target list. The midfielder wants to play in the Champions League next season. Gladbach, currently 7th, may not guarantee him that [@SPORTBILD] pic.twitter.com/aeWzyXqHkQ
— Bayern & Germany (@iMiaSanMia) January 12, 2021
Während “Sky” gestern berichtet hat, dass Neuhaus die Fohlen “unbedingt verlassen” möchte um den nächsten Schritt in seiner Karriere zu gehen. Relativiert die “Sport BILD” diese Meldung. Demnach möchte der ehemalige 60er die Rheinländer nur verlassen, sollte sich Gladbach nicht für die Champions League qualifizieren. Bei einer erfolgreichen Quali für die Königsklasse ist es vollkommen offen, ob dieser die Borussia bereits diesen Sommer verlassen wird.
Zudem hat die “Sport BILD” enthüllt, dass die Ausstiegsklausel bis Ende Mai gezogen werden muss. D.h. kurz nach dem Ende der Saison müssen die Bayern eine finale Entscheidung treffen ob man den Mittelfeldspieler für 40 Mio. Euro verpflichten möchte oder nicht.
“SPORT1” legt nochmals einen drauf: Demnach greift die Ausstiegsklausel nur, sollte Gladbach gewisse “sportliche Ziele” nicht erreichen. Damit ist vermutlich die CL-Qualifikation gemeint. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an der Königsklasse, müssten die beiden Vereine die Ablösesumme frei verhandeln.