Drohende Haftstrafe: Lucas Hernandez könnte mit einem blauen Auge davonkommen
Muss Lucas Hernandez wirklich ins Gefängnis? Diese Frage stellen sich derzeit nicht nur die Bayern-Fans. Klar ist: der 25-jährige Franzose wird am 19. Oktober nach Spanien reisen und sich den Justizbehörden stellen. Aktuellen Medienberichten zufolge hat der FCB-Profi jedoch durchaus gute Chancen mit einem blauen Auge davonzukommen.
Bayern-Präsident Herbert Hainer hat am Donnerstag bestätigt, dass Hernandez kommende Woche persönlich in Madrid vor dem Strafgericht erscheinen wird, um seinen Haftvollstreckungsbefehl entgegenzunehmen. Der 67-jährige betonte zudem, dass der FC Bayern den Spieler “selbstverständlich unterstützen” wird. Hainer machte zudem deutlich, dass es keinen Grund zur Panik gäbe: “Das ist eine Vermutung, dass er sechs Monate im Gefängnis sitzt. Das sagt ja kein Mensch”
Wie die Haftstrafe aufgehoben?
Wie die “BILD Zeitung” berichtet, ist es noch ein sehr langer Weg bis der Bayern-Star tatsächlich im Gefängnis landet. Grund: Der 25-jährige Franzose hat noch drei Instanzen, um die Gefängnisstrafe abzuwenden. Neben dem Landgericht besteht die Möglichkeit einer Umwandlungsklage (z.B. in eine Geldstrafe) und der Gang zum Justizministerium. Zudem kann Hernandez erbitten, dass er bis zur Verkündung der Berufungsurteils auf freiem Fuß bleibt.
Der spanische Strafrechts-Experte Carlos Barcelo schätzt die Chancen des FCB-Profis nicht allzu schlecht, am Ende mit einem blauen Auge davonzukommen: “Als sogenannter ,nicht gewohnheitsmäßiger Täter‘ – also jemand, der nicht öfter als zweimal in kurzer Zeit in derselben Sache straffällig geworden ist – kann er auf Aufhebung der Strafe plädieren.” Laut Barcelo empfiehlt das spanische Verfassungsgericht bei kurzen Haftstrafen wie dieser ganz auf eine Inhaftierung zu verzichten.
Auch die Tatsache, dass Hernandez mittlerweile mit seiner Frau glücklich verheiratet ist, einen dreijährigen Sohn hat und ein sicheres privates und berufliches Umfeld hat, wirken sich positiv auf einen Haftverzicht aus: “Unter den gegebenen Umständen sollte ihm das zustehen.”