Robert Lewandowski will den FC Bayern im Sommer verlassen. Dies hat der Pole am Montag unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die Münchner hingegen beharren weiterhin auf einen Verbleib des Top-Torjägers und scheinen mit Blick auf den laufenden Vertrag bis 2023 auf der sicheren Seite zu sein. Aktuellen Medienberichten zufolge könnte der 33-Jährige sich jedoch auch seinem Vertrag mi den Münchnern rausklagen.
Der Wechselstreit zwischen dem FC Bayern und Robert Lewandowski droht immer weiter zu eskalieren. Während zuletzt vor allem dessen Berater Pini Zahavi öffentlich auf einen Transfer gedrängt hat, erhöht nun auch der Stürmer spürbar den Druck auf die Bayern-Bosse. Eigenen Aussagen zufolge ist eine „weitere gute Zusammenarbeit“ nicht mehr möglich. Ein Transfer „sei für beide Seiten die beste Lösung“.
Die Verantwortlichen an der Säbener Straße bleiben bisher aber relativ gelassen und wollen sich auf keine öffentliche Schlammschlacht einlassen. Oliver Kahn & Co. verweisen immer wieder auf den laufenden Vertrag mit dem Polen. Das Problem: Lewandowski könnte sich aus seinem Arbeitsvertrag mit dem Rekordmeister rausklagen, wie die „tz“ spekuliert.
Macht Lewandowski Gebrauch vom „Paragraph 17“?
Was die wenigstens Fans wissen: Lewandowski könnte im Zweifel juristische Mittel ergreifen und sich aus seinem Bayern-Vertrag rausklagen. Ermöglicht wird dies durch ein Sonderkündigungsrecht der FIFA. Der Paragraph 17 in den FIFA-Statuten besagt, dass Spielerverträge maximal über fünf Jahre geschlossen werden können und diese von den Spielern nach dem 28. Lebensjahr nach drei und von älteren Spielern nach zwei Jahren einseitig aufgekündigt werden können. Lewandowski erfüllt diese Voraussetzungen.
Der Fußball-Weltverband hat diese Reglung im Jahr 2005 auf Druck der EU-Kommission eingeführt. Der Paragraph 17 hat in der Vergangenheit für wenig Aufmerksamkeit gesorgt, weil nur sehr wenige Spieler, in der Regel von kleineren Klubs, diesen tatsächlich angewandt haben.
„Wenn irgendeiner versucht ihn zu ziehen, dann ist die Hölle los“
Auch die Bayern mussten sich bereits mit dem Paragraph 17 beschäftigen, als Franck Ribery einst mit einem Wechsel zu Real Madrid in Verbindung gebracht wurde. FCB-Ehrenpräsident Uli Hoeneß äußerte sich damals wie folgt dazu: „Bis jetzt hat keiner der großen Vereine jemals den Paragrafen 17 gezogen. Und wenn irgendeiner der Großen versucht, ihn zu ziehen, dann ist die Hölle los. Das würde ich keinem Verein der Welt raten.“
Heißt im Klartext: Rein rechtlich betrachtet gibt es durchaus diese Option für Lewandowski. Die (große) Klubs scheinen jedoch ein „Gentlemen's Agreement“ zu haben, wonach man sich damit nicht gegenseitig die Spieler auf diese Art und Weise wegschnappt. Auch im Fall von Lewandowski ist nicht wirklich damit zu rechnen, dass der FC Barcelona diesen Weg einschlägt. Damit würde man das Verhältnis zum FC Bayern nachhaltig beschädigen.