Jahrelang beschäftigte der FC Bayern in seinen Nachwuchsleistungszentren Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis. Weil diese aber weitaus mehr arbeiteten als für diese Vergütung angemessen, ermittelte seit November 2021 das Hauptzollamt München gegen den deutschen Rekordmeister. Der Zoll hat das Ermittlungsverfahren nun abgeschlossen und diverse Verstöße aufgedeckt. Die Bayern müssen eine kräftige Nachzahlung leisten.
Einer offiziellen Mitteilung des Hauptzollamts München vom Donnerstagmorgen ist zu entnehmen, dass der FC Bayern zwischen November 2016 und November 2021 mehrere Arbeitskräfte in seinem Nachwuchszentrum auf 450-Euro-Basis beschäftigt und bezahlt hat, „obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher war“. Zollamts-Pressesprecher Thomas Meister erklärte: „Das Hauptzollamt München hat gegen den Münchner Fußballverein einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen.“ Außerdem fordert das Zollamt die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachträglich ein.
Fall wird nun zu den Akten gelegt
Nach Angaben des Zolls soll der Verein in seinem Nachwuchsleistungszentrum keinen Mindestlohn bezahlt haben. Weiterhin sei die Arbeitszeit nicht richtig oder nur unvollständig aufgezeichnet worden. Beschäftigte hätten wesentlich mehr Stunden abgeleistet als zuvor vereinbart. Dadurch seien die gültigen Mindestlöhne nicht ausgezahlt und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden. Nun scheinen aber alle Vorgänge aufgeklärt zu sein. „Der Verein hat mit uns kooperiert, das Verfahren ist abgeschlossen“, wird Pressesprecher Thomas Meister zitiert: „Damit ist der Fall für uns abgeschlossen.“ Auch der FC Bayern äußerte sich in einer Pressemitteilung zu dem nun abgeschlossenen Verfahren. „Im Ergebnis wird die FC Bayern München AG die rechnerisch ermittelten Unterschreitungen an die Bundeskasse entrichten“, heißt es dort.
FC Bayern schließt erneute Versäumnisse aus
Bereits im Herbst 2020 traf der FC Bayern dem Vernehmen nach an seinem Campus strukturelle Vorkehrungen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. „Hierzu gehören etwa die Anpassungen der Stundenlöhne, entsprechende umfassende Handlungsanweisungen an die jeweils Verantwortlichen, sowie die Einführung eines engmaschigen Monitorings zur Beibehaltung der strukturellen Vorkehrungen. Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten“, hieß es in einem Statement. Seit Juli 2021 gebe es auch keine geringfügig Beschäftigten mehr im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams.