Bayern-Verteidiger Dayot Upamecano hat am vergangenen Wochenende, bei der 2:3-Niederlage gegen Borussia M'Gladbach, eine Rote Karte kassiert und wurde vom DFB-Sportgericht für ein Spiel gesperrt. Wie nun bekannt wurde, haben die Münchner Einspruch gegen das Urteil eingelegt – ohne Erfolg.
Die Rote Karte für Dayot Upamecano hat in den vergangenen Tagen für viel Unruhe beim FC Bayern und in ganz Fußball Deutschland gesorgt. Vor allem die Bayern haben den Platzverweis von Tobias Welz als klare Fehlentscheidung bezeichnet und Einspruch gegen die Sperre für den Franzosen eingelegt. Wie der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz am Donnerstag betont hat, wurde dieser Einspruch abgelehnt: „Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor. Diese werden im Sinne eines funktionierenden Spielbetriebs weltweit von der FIFA geschützt. Einzige Ausnahme davon wäre ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen.“
Upamecano fehlt im Topspiel gegen Union Berlin
Laut Oberholz haben die TV-Bilder keinen nachweislichen Irrtum zum Vorschein gebracht: „Dieser liegt bei einer Spielerverwechslung vor, oder wenn es zwischen dem Spieler und seinem Gegenspieler nachweislich keinerlei Kontakt gab. Beides ist hier aber nicht der Fall. Unabhängig davon ist nach den Fernsehbildern und den Schilderungen des Schiedsrichters bereits das Vorliegen eines Irrtums zweifelhaft.“
Damit wird Upamecano den Bayern am kommenden Sonntag, beim Bundesliga-Topspiel gegen Union Berlin, definitiv fehlen.