Folgen der Corona-Krise: Kommt es zu Einführung einer Gehaltsobergrenze?
Die Folgen der anhaltenden Corona-Krise in der Fussball Bundesliga lassen sich derzeit nicht seriös beziffern. Fakt ist, die Klubs rechnen mit finanziellen Einbußen, wie hoch dieses ausfallen hängt sehr stark davon ab ob und wann der Spielbetrieb wieder fortgesetzt wird. Experten und Funktionäre diskutieren derweil wie man sich in Zukunft vor selchen Extrem-Szenarien besser schützen kann. Immer mehr Bundesliga-Klubs sprechen sich dabei für die Einführung einer Gehaltsobergrenze aus.
In der aktuellen Corona-Zwangspause werden zahlreiche Ideen und Maßnahmen diskutiert, wie man sich zukünftig besser aufstellen kann in Krisenzeiten wie diesen. Während manche Funktionäre die 50+1-Regel in Frage stellen, machen sich andere für die Einführung einer Gehaltsobergrenze nach amerikanischem Vorbild stark.
Düsseldorf-Boss Thomas Röttgermann und 96-Chef Martin Kind haben sich diesbezüglich bereits öffentlich positioniert und würden diesen Vorschlag gerne intensiver diskutieren.
Sport-Jurist: Eine Gehaltsobergrenze ist juristisch machbar
Die Einführung einer Gehaltsobergrenze ist nicht nur ein theoretisches Modell, sondern laut Sport-Jurist Dr. Martin Stopper auch in der Fussball Bundesliga umsetzbar. Stopper äußerte sich im „kicker“ wie folgt dazu: „Wer Gehälter begrenzt, greift in die wettbewerbsrechtlich und arbeitsrechtlich geschützten Freiheiten ein. Solche Freiheiten sind aber nie absolut. Wer einen Eingriff in die Freiheiten sachlich rechtfertigt und damit nicht über das Ziel hinausschießt, handelt nicht rechtswidrig“.
Damit die Liga überlebt – Kind fordert Gehaltsobergrenze https://t.co/IZpKss0aWl #Sport #News
— BILD Sport (@BILD_Sport) March 22, 2020
Während Kritiker des sog. „Salary Caps“ immer wieder darauf verweisen, dass solche Reglungen nur in den USA und nicht in Europa machbar sind, widerspricht Stopper diesem Argument: „Die gelebte Praxis herrscht nicht nur im US-Sport, auch in England und Frankreich gibt es Salary-Cap-Regeln in den professionellen Rugby-Ligen. In beiden Ländern gilt europäisches Recht“.
Laut Stopper macht eine Gehaltsobergrenze jedoch nur Sinn, wenn diese europaweit eingeführt wird, z.B. durch die UEFA. Alles andere würde die Chancengleichheit zwischen den Ligen nicht mehr gewährleisten. Auch Röttgermann teilt diese Einschätzung, sieht in der aktuellen Lage jedoch eine gute Ausgangslage um dies umzusetzen: „Jetzt kann man darüber reden, weil alle Ligen in Europa davon betroffen sind“.
Es wird spannend zu sehen ob das Thema „Gehaltsobergrenze“ nach der Corona-Krise ernsthaft weiterverfolgt wird oder wieder verschwindet, sobald der Ball wieder rollt. Die großen Vereine werden sicherlich kein allzu großes Interesse an solch einer Reglementierung haben.