DFB greift durch! Bayern nach Pyro-Eklat hart bestraft

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Der FC Bayern ist vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nach den Pyrotechnik-Vorfällen im DFB-Pokalfinale gegen den VfB Stuttgart mit einer hohen Geldstrafe belegt worden. Das Sportgericht sprach gegen den Rekordmeister eine Sanktion in Höhe von 260.000 Euro aus.

Das Urteil des DFB-Sportgerichts datiert auf den 22. Juli und betrifft die Vorfälle rund um das Pokalfinale am 23. Mai, das die Münchner mit 3:0 gegen den VfB Stuttgart für sich entschieden hatten. Auch die Schwaben wurden mit einer identischen Geldstrafe in Höhe von 260.000 Euro belegt.


Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, wurden bereits in der ersten Halbzeit 30 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Nach dem Seitenwechsel eskalierte die Situation weiter: Zwischen der 51. und 55. Minute wurden weitere 235 Pyroartikel abgebrannt, weshalb die Partie für rund drei Minuten unterbrochen werden musste. Ferner registrierte der DFB in der zweiten Hälfte 39 weitere Bengalos beziehungsweise Blinker.

Die Summe der Vorfälle führte letztlich zur empfindlichen Strafe gegen beide Vereine.

Bayern wehrte sich – DFB berücksichtigt Einwand teilweise

Der FC Bayern hatte sich im Verfahren gegen eine alleinige Verantwortung gewehrt. In der Mitteilung des DFB heißt es: „Die FC Bayern München AG hat dem nicht zugestimmt und vorgetragen, dass der Klub nicht Veranstalter des Spiels gewesen sei und auf die Sicherheitsbelange keinen Einfluss habe nehmen können.“

Weiterhin argumentierten die Münchner, der DFB sei im Vorfeld mehrfach auf das zu erwartende Pyrotechnikgeschehen hingewiesen worden und habe zusätzliche Unterstützung erhalten. Die außergewöhnlich hohe Zahl gezündeter Pyroartikel sei demnach auf ein „systemisches Versagen der vom DFB verantworteten Einlasskontrollen“ zurückzuführen und müsse strafmildernd berücksichtigt werden.


Diesem Einwand folgte das Sportgericht zumindest teilweise. So darf der FC Bayern bis zu 86.700 Euro der Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, sofern der Verein einen entsprechenden Nachweis erbringt. Zusätzlich müssen die Münchner die Kosten des Verfahrens tragen. Dieselbe Regelung gilt auch für den VfB Stuttgart.

Trotz der partiellen Anerkennung der Argumentation bleibt die Strafe für den Rekordmeister empfindlich. Das Pokalfinale endet damit auch Monate nach dem sportlichen Erfolg noch mit einem kostspieligen Nachspiel für den FC Bayern.

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